Zu der Behandlungspflege gehört die Pflege, die durch ärztliche Verordnung angesetzt wird
Diese medizinische Pflegeleistung dürfen nur examinierte Pflegekräfte siehe SGB V (Sozialgesetzbuch 5) bei Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung wie z. B. Nacht- und Kurzzeitpflege sowie in Pflegeheimen durchgeführt werden.
Anfallende Tätigkeiten der Behandlungspflege:
- Wundversorgung
- Verbandwechsel
- Medikamentenausgabe
- Dekubitus Behandlung
- Blutdruck- und Zuckermessung
- und vieles mehr…

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